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Informationen über uns

Betreungsbüro Soczial: Unser Ziel ist es, hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbstsändigkeit und Selbstverantwortlichkeit zu verhelfen.

Mitglied im Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V.

„Als Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V. setzen wir uns für alle Menschen ein, die mit dem Thema der professionellen Betreuung auf Grundlage privatwirtschaftlicher Vollmachten, wie z.B. Vorsorgevollmacht, in Berührung kommen.“


Unsere Services

Betreuungen für Erwachsene

Wir übernehmen Betreuungen für Erwachsene

Gemäß §1814 BGB, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Hierzu werden wir bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht bestellt. Wir sind Mitglied im Verband freier Berufsbetreuer Wir bilden uns, gemäß den Vorgaben, mindestens einmal im Jahr fort.

Erstellung und Verwaltung einer Patientenverfügung

Privatrechtliche Betreuung

Ebenso setzen wir uns aufgrund privatschriftlicher Vollmachten wie z.B. Betreuungsvollmachten oder Vorsorgevollmachten für Sie ein. Wir helfen Ihnen beim Erstellen einer Betreuungsverfügung. Wenn Sie eine vertrauenswürdige Person in Ihrem Umfeld haben, die im Notfall Betreuung übernehmen soll, erstellen wir mit Ihnen eine Betreuungsvollmacht. Wir beraten Sie bei Ihren Wünschen und Vorstellung und bereiten die von Ihnen ausgewählten Person auf ihre Aufgaben vor. Wenn sie in ihrem Umfeld niemanden haben, dem Sie ihre Betreuung zumuten möchten, so können wir sie im Rahmen der Betreuungsfallmacht auch vertreten. Wir helfen Ihnen beim Erstellen von Betreuungsvollmachten Wir beraten Sie bei dem Erstellen einer Betreuungsvollmacht. Eruieren mit ihnen Ihre Wünsche und Ziele für den Ernstfall und bereiten auch die von Ihnen ausgewählte Betreuungsperson auf ihre Aufgaben vor. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, ihre Betreuungsvollmacht zu lagern und im Ernstfall an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Weitere Informationen zur Vorsorge-Vollmacht.

Sorgerechtliche Vertretung für Minderjährige

Sorgerechtliche Vertretung für Minderjährige

Wir übernehmen sowohl die komplette Personensorge gemäß §1630 ff. als auch Ergänzungspflegschaften. Ergänzungspflegschaft / Vormundschaft Wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind Nichtübernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Der Vormund hat dann Elternrechte und wird zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten. Frau Zerjeski ist staatlich anerkannte Erzieherin, mit jahrelanger Berufserfahrung in der Jugendhilfe. Gerne können sie eine vollständige Vita von uns anfordern.

Ergänzungspflegschaft und Vormundschaft

Patientenverfügungen

Wir helfen Ihnen beim Erstellen von Patientenverfügungen. Wir beraten Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung. Wir füllen diese nach Ihren Wünschen und Vorstellungen aus. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, diese für Sie zu lagern und im Notfall an den behandelnden Notdienst weiterzuleiten.